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   OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 13 ME 90/08   

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https://dejure.org/2008,7436
OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 13 ME 90/08 (https://dejure.org/2008,7436)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.09.2008 - 13 ME 90/08 (https://dejure.org/2008,7436)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. September 2008 - 13 ME 90/08 (https://dejure.org/2008,7436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufige Aufnahme in den Krankenhausplan

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 1 KHG; § 8 KHG; § 123 Abs. 1 VwGO
    Anspruch auf Feststellung der Aufnahme von 25 Betten für das Fachgebiet psychotherapeutische Medizin und Psychosomatik in den Krankenhausplan des Landes Niedersachsen; Anforderungen an den Nachweis eines Mindererlöses wegen fehlender Aufnahme in einen Krankenhausplan; ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; KHG § 1; ; KHG § 8; ; VwGO § 123 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Aufnahme in den Krankenhausplan: Existenzgefährdung; Krankenhausplan; Mindererlös; Pflegesatz; selbst verschuldete Eilbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Feststellung der Aufnahme von 25 Betten für das Fachgebiet psychotherapeutische Medizin und Psychosomatik in den Krankenhausplan des Landes Niedersachsen; Anforderungen an den Nachweis eines Mindererlöses wegen fehlender Aufnahme in einen Krankenhausplan; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 13 ME 90/08
    Dies gebietet der Grundsatz möglichst effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfGE 46, 166, 178).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94

    Aufnahme in den Krankenhausplan - einstweilige Anordnung - Vorwegnahme der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 13 ME 90/08
    Die begehrte Feststellung hat damit den rechtlichen Charakter einer nicht rückgängig zu machenden Statusentscheidung mit Ausstrahlungswirkung auch auf Dritte (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 10.6.2008 - 2 M 161/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.9.1994 - 9 S 687/94 -, DVBl. 1995, 160 f).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.06.2008 - 2 M 161/06

    Vorwegnahme der Hauptsache durch vorläufige Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 13 ME 90/08
    Die begehrte Feststellung hat damit den rechtlichen Charakter einer nicht rückgängig zu machenden Statusentscheidung mit Ausstrahlungswirkung auch auf Dritte (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 10.6.2008 - 2 M 161/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.9.1994 - 9 S 687/94 -, DVBl. 1995, 160 f).
  • VGH Bayern, 01.08.2002 - 21 CE 02.950
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 13 ME 90/08
    Mit dem Bayerischen VGH (Beschl. v. 1.8.2002 - 21 CE 02.950 - juris) verneint deshalb auch der erkennende Senat das Vorliegen eines Anordnungsgrundes bei selbst verschuldeter Eilbedürftigkeit.
  • VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22

    Carsharing im Land Berlin vorerst keine Sondernutzung

    Sie vermittelt dem Antragsteller für die Dauer des Klageverfahrens bereits die Rechtsposition, die er in der Hauptsache erst anstrebt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. September 2008 - 13 ME 90/08, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22

    Aufwendungsersatz; Freistellung; individueller Bedarf; Kindertageseinrichtung;

    Sie vermittelt dem Antragsteller für die Dauer des Klageverfahrens bereits die Rechtsposition, die er in der Hauptsache erst anstrebt (NdsOVG, Beschl. v. 22.9.2008 - 13 ME 90/08 -, juris Rn. 3).
  • VG Osnabrück, 06.08.2010 - 1 B 26/10

    Anhörung; Beratungsgutachten; Beteiligung; Eltern; Elternrecht; Empfehlung;

    Das Rechtsschutzziel des Anordnungsverfahrens muss als mit dem des Klageverfahrens übereinstimmen, also bereits das einstweilige Rechtsschutzverfahren die Rechtsposition vermitteln, die der Antragsteller in der Hauptsache anstrebt; die eingeräumt Rechtsstellung steht lediglich unter der auflösenden Bedingung des Ergebnisses des Hauptsacheverfahrens (Nds. OVG, B. v. 08.10.2003, 13 ME 342/03; B. v. 22.09.2008, 13 ME 90/08, DVBl. 2008, S. 1399; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, aaO., Rdnr. 175).

    Vielmehr ist eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache anerkannt, wenn eine Regelung erforderlich ist, weil effektiver Rechtsschutz in der Hauptsache wegen der langen Verfahrensdauer nicht rechtzeitig erlangt werden kann und dies für den Antragsteller oder die Antragstellerin zu schlechthin unzumutbaren Nachteilen führt, die sich auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr ausgleichen lassen (Nds. OVG, B. v. 22.09.2008, 13 ME 90/08; B. v. 27.04.2010, 8 ME 76/10; B. v. 08.10.2003, 13 ME 342/03; Kopp/Schenke, VwGO, § 123 Rdnr. 14 m.w.N.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, aaO., Rdnr. 193 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 6 S 3163/19

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Begrenzung der Zahl der Spielgeräte in

    Dass der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers erst im Mai/Juni 2019 gezielt auf Gaststätteninhaber mit der Frage zugegangen sein mag, ob sie nicht Rechtsschutz gegen die Neuregelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 SpielV begehren möchten, vermag nichts daran zu ändern, dass sich der Antragsteller dieses lange Zuwarten vorhalten lassen muss und dies in die Erwägungen einzustellen ist, ob ein Ausbleiben der begehrten vorläufigen Regelung unzumutbare Nachteile für den Antragsteller mit sich bringt (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2012 - 5 S 196/12 -, juris Rn. 6; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v.Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 123 Rn. 29; zur selbst verschuldeten Eilbedürftigkeit vgl. zudem Nieders. OVG, Beschluss vom 22.09.2008 - 13 ME 90/08 -, juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 30.12.1999 - 21 AE 99.3673 -, juris Rn. 19; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 123 Rn. 87a).
  • VG Greifswald, 28.08.2017 - 3 B 967/17

    Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze

    Selbst verschuldete Eilbedürftigkeit ist jedoch nicht geeignet, einen Anordnungsgrund zu begründen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.09.2008 - 13 ME 90/08 -, juris Rn. 11; VGH München, Beschl.v. 01.08.2002 - 21 CE 02.950 -, juris).
  • VG Berlin, 13.09.2013 - 4 L 504.13

    Befristung einer Akkreditierung einer auf Dauer eingerichteten

    Allerdings ist anerkannt, dass einem Antragsteller, der seinen Antrag (bei Gericht) zu kurzfristig gestellt hat, um noch wirksame (gerichtliche) Abhilfe zu erlangen, kein Rechtsschutzbedürfnis für den Eilantrag hat (vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rn. 91; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. September 2008 - 13 ME 90/08 -, juris).
  • VG Köln, 29.01.2018 - 10 L 138/18

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit;

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. September 2008 - 13 ME 90/08 -, juris, Rn. 11; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. August 2002 - 21 CE 02.950 -, juris, Rn. 7.
  • OVG Sachsen, 01.09.2017 - 4 B 265/17

    Widmung; Liedermacher; Zulassung; Einrichtung; Gefahrenlage; Rechtsextremismus;

    Allerdings ist vor dem Hintergrund der dem Antragsteller bekannten Vergabe des Naturtheaters an den Beigeladenen ab dem 1. September 2017 und damit vor der geplanten eigenen Veranstaltung und mit der Wirkung, dass diese wegen einer Belegung des Veranstaltungsorts nicht mehr durchgeführt werden kann, zweifelhaft, ob noch das Fortbestehen des Anordnungsgrunds bei selbst verschuldeter Eilbedürftigkeit angenommen werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22. September 2008 - 13 ME 90/08 -, juris Rn. 11; VG München, Beschl. v. 3. Dezember 2014 - M 2 E 04.6019 -, juris Rn. 14).
  • VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21

    Ausweisungsinteresse; einstweiliger Rechtsschutz; vorläufiger Rechtsschutz

    Auch bei Eilbedürftigkeit liegt ein Anordnungsgrund regelmäßig nicht vor, wenn die Eilbedürftigkeit selbst verschuldet ist (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 22.9.2008 - 13 ME 90/08 -, juris Rn. 11).
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